{"id":2241,"date":"2024-06-03T23:21:27","date_gmt":"2024-06-03T23:21:27","guid":{"rendered":"https:\/\/events-kunstkraftwerk-leipzig-backup.cocoandjay.de\/?page_id=2241"},"modified":"2024-11-04T19:03:38","modified_gmt":"2024-11-04T19:03:38","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/events-kunstkraftwerk-leipzig-backup.cocoandjay.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2241\" class=\"elementor elementor-2241\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3426b5c e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"3426b5c\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fac6470 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"fac6470\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! elementor - v3.22.0 - 17-06-2024 *\/\n.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-stacked .elementor-drop-cap{background-color:#69727d;color:#fff}.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-framed .elementor-drop-cap{color:#69727d;border:3px solid;background-color:transparent}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap{margin-top:8px}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap-letter{width:1em;height:1em}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap{float:left;text-align:center;line-height:1;font-size:50px}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap-letter{display:inline-block}<\/style>\t\t\t\t<div id=\"row-unique-0\" class=\"vc_row row-container\" data-parent=\"true\" data-section=\"0\"><div class=\"row limit-width row-parent\" data-imgready=\"true\"><div class=\"wpb_row row-inner\"><div class=\"wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter\"><div class=\"uncol style-light\"><div class=\"uncoltable\"><div class=\"uncell no-block-padding\"><div class=\"uncont\"><div class=\"uncode_text_column text-lead\"><h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH<\/h3><p><strong>Stand: 01.07.2022<\/strong><\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"row-unique-1\" class=\"vc_row row-container\" data-parent=\"true\" data-section=\"1\"><div class=\"row limit-width row-parent\" data-imgready=\"true\"><div class=\"wpb_row row-inner\"><div class=\"wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter\"><div class=\"uncol style-light\"><div class=\"uncoltable\"><div class=\"uncell no-block-padding\"><div class=\"uncont\"><div class=\"uncode_text_column text-color-jevc-color\"><h4><strong>\u00a7 1. GELTUNGSBEREICH<\/strong><\/h4><p>a. F\u00fcr alle Vertr\u00e4ge der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH mit Veranstaltenden gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c).<br \/>b. Die AGB der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH sind Bestandteil der mit dem Veranstalter geschlossenen Vereinbarung sowie f\u00fcr alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Veranstaltenden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.<br \/>c. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Veranstaltenden (gleich welcher Art) werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht ausdr\u00fccklich zustimmt.<\/p><h4><strong>\u00a72. AUFGABEN UND PFLICHTEN DES VERANSTALTENDEN<\/strong><\/h4><p><strong>1. Sorgfaltspflicht, Sicherheit, Sch\u00e4den<\/strong><br \/>a. Der Veranstaltende ist sich bewusst, dass die Veranstaltung in einem historisch hochwertigen Geb\u00e4ude stattfindet. Der Veranstaltende ist verpflichtet, besondere Umsicht walten zu lassen und seine gesetzlichen Vertreter*innen, Verrichtungs- und\/oder Erf\u00fcllungsgehilf*innen zu einer gesteigerten Sorgfalt zu ermahnen. Er tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass die \u00fcberlassenen R\u00e4ume einschlie\u00dflich der darin befindlichen Einrichtungen schonend und pfleglich behandelt und in einem sauberen Zustand gehalten werden.<br \/>b. Der Veranstaltende hat die Pflicht, mitgebrachte Gegenst\u00e4nde bzw. sperriges Verpackungsmaterial oder sonstige Abf\u00e4lle nach der Veranstaltung unverz\u00fcglich zu entfernen. Unterl\u00e4sst dies der Veranstaltende, ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH berechtigt, nicht abgeholte Gegenst\u00e4nde und\/oder nicht entsorgte sonstige Abf\u00e4lle auf Kosten des Mieters entsorgen zu lassen bzw. f\u00fcr die Dauer des Verbleibs eine angemessene Aufwandsentsch\u00e4digung zu verlangen.<br \/>c. Bei Veranstaltungen in S\u00e4len sind die Besucher*innen aus brandschutztechnischen Gr\u00fcnden verpflichtet, ihre Garderobe in Verwahrung zu geben.<br \/>d. Die technischen Einrichtungen des Mietgegenstandes d\u00fcrfen nur von Arbeitnehmer*innen, Vertreter*innen der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH bedient werden. Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen und Ger\u00e4te des Veranstaltenden unter Nutzung des Stromnetzes des Vermieters bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Durch die Verwendung solcher Anlagen und Ger\u00e4te auftretende St\u00f6rungen oder Besch\u00e4digungen an den technischen Anlagen des Vermieters gehen zu Lasten des Veranstaltenden, es sei denn, die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH hat die St\u00f6rungen oder Besch\u00e4digungen zu vertreten.<br \/>e. Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr die Sicherheit oder Sch\u00e4den sind unverz\u00fcglich der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH oder deren Beauftragten anzuzeigen. Bei bestehender Gefahr hat der Veranstaltende die erforderlichen Ma\u00dfnahmen selbst zu veranlassen. Unterl\u00e4sst der Veranstaltende es, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.<br \/>f. Der Veranstaltende haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch seine gesetzlichen Vertreter*innen, Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen, durch Lieferanten, Handwerker und sonstige Dritte verursacht werden. Der Veranstaltende haftet auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die von Besucher*innen oder Gegner*innen der Veranstaltung verursacht werden. Im \u00dcbrigen haftet der Veranstaltende nach den gesetzlichen Vorschriften.<br \/>g. Nach Beendigung der Veranstaltung und des Abbaus hat der Veranstaltende die angemieteten R\u00e4umlichkeiten vollst\u00e4ndig ger\u00e4umt zu \u00fcbergeben.<\/p><p><strong>2. Gesetzliche Vorschriften, beh\u00f6rdliche Genehmigungen und Anordnungen<\/strong><br \/>a. Der Veranstaltende hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Betriebsverordnung, die L\u00e4rmschutzverordnung sowie die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungsvorschriften zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>b. Der Veranstaltende hat die f\u00fcr die beabsichtigte Nutzung ma\u00dfgeblichen gewerberechtlichen, ordnungsbeh\u00f6rdlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Gesetze \u00fcber den Jugendschutz in eigener Verantwortung zu beachten und einzuhalten.<br \/>c. Es obliegt ihm, soweit es die pers\u00f6nlichen oder unternehmensspezifischen Genehmigungsvoraussetzungen betrifft, die f\u00fcr ihn und sein Unternehmen erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen, oder gegebenenfalls erforderliche steuerliche Anmeldungen vorzunehmen, f\u00fcr deren Aufrechterhaltung w\u00e4hrend der Nutzungsdauer zu sorgen und Anordnungen der Ordnungsbeh\u00f6rden, auch wenn sie nachtr\u00e4glich gemacht werden, zu erf\u00fcllen. Der Veranstalter hat die erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.<br \/>d. Der Veranstaltende ist f\u00fcr die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften (Bild, Wort etc.) sowie f\u00fcr die Zahlung der K\u00fcnstlersozialabgabe selbst verantwortlich. Er stellt die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH f\u00fcr den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen von Anspr\u00fcchen Dritter frei.<br \/>e. Der Veranstaltende ist f\u00fcr die Einholung der Gestattung zur Schankwirtschaft bei dem Gewerbeamt bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen selbst verantwortlich. Er stellt die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH f\u00fcr den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen von Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p><p><strong>3. Aufbau und Abbau<\/strong><br \/>a. Der Veranstaltende ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle vom Veranstaltenden beauftragten Dienstleister das Anliefern von Material, den Auf- und Abbau von Ger\u00e4ten sowie die Lagerm\u00f6glichkeiten und (bau)technischen Voraussetzungen mindestens 14 Tage vor Beginn der Mietzeit mit der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH abstimmen. Ein entsprechender Hinweis des Veranstaltenden \u00fcber Art und Umfang des anzuliefernden Materials oder \u00fcber die von dritter Seite vorzunehmenden T\u00e4tigkeiten ist der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH rechtzeitig vor Beginn der Mietzeit zu geben.<br \/>b. Der Veranstaltende ist verpflichtet die Zeit f\u00fcr die Auf- und Abbauarbeiten so zu bemessen, dass jegliche St\u00f6rung des Ausstellungsbetriebs vermieden werden sollte, andernfalls ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen. Termine f\u00fcr die Arbeiten sind ablauforganisatorisch zu koordinieren und rechtzeitig mit der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH abzustimmen.<br \/>c. Eine \u00c4nderung bzw. Sperrung des Ausstellungsbetriebs bedarf der ausdr\u00fccklichen vorherigen Zustimmung der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH und ist unausweichlich mit Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcchen verbunden.<br \/>d. Der Veranstaltende ist nicht berechtigt, in Fu\u00dfb\u00f6den, W\u00e4nde, Decken etc. N\u00e4gel einzuschlagen, Schrauben anzubringen und\/oder sonstige Einrichtungen und Ger\u00e4te mit dem Geb\u00e4ude fest zu verbinden.<br \/>e. Der Veranstaltende ist zur Durchf\u00fchrung aller Arbeiten verpflichtet, die dazu notwendig sind, dass sich die Location der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH am Ende der Nutzungsdauer in dem Zustand befindet, in dem sie vor Beginn der Aufbauarbeiten war. Jede Form von Einbauten und Ausstattung, mit denen der Veranstaltende die \u00fcberlassene Location versehen hat oder die er durch von ihm beauftragte Dritte hat vornehmen lassen, hat er vollst\u00e4ndig zu beseitigen.<br \/>f. \u00dcber die R\u00fcckgabe der \u00fcberlassenen Location ist ein gemeinsames Begehungsprotokoll zu fertigen. Beanstandungen ggf. M\u00e4ngel, die bei der R\u00fcckgabe festgestellt werden, werden im Begehungsprotokoll vermerkt.<br \/>g. \u00c4nderungen im und am Mietgegenstand \u2013 dazu geh\u00f6ren auch alle Einrichtungsgegenst\u00e4nde \u2013 sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH gestattet und gehen zu Lasten des Veranstaltenden. Der Veranstaltende tr\u00e4gt auch die Kosten f\u00fcr die Wiederherstellung des urspr\u00fcnglichen Zustands. \u00c4nderungen am Mietgegenstand sind insbesondere das Befestigen von Dekorationen und sonstiger Halterungen, Sonderinstallationen, Pr\u00e4sentationen und sonstige Aufbauten im\/am Mietgegenstand. \u00c4nderungen im und am Mietgegenstand werden im \u00dcbergabeprotokoll festgehalten.<\/p><p><strong>4. Ausstattung<\/strong><br \/>a. Der Umfang der durch den Veranstaltenden eingebrachten Ausstattung (z.B. Auf- und Einbauten, Maschinen, Ger\u00e4te, M\u00f6bel, Dekorationsmaterialien, etc.) ist vorab mit der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH abzustimmen.<br \/>b. Die Ausstattung darf nur unter Einhaltung bestehender gesetzlicher Sicherheitsvorschriften eingebracht und errichtet werden. Sie muss insbesondere den Brandschutzbestimmungen entsprechen und ist nur in schwer entflammbarer Beschaffenheit (DIN 4102 B1) zul\u00e4ssig.<br \/>c. Durch das Einbringen der Ausstattung d\u00fcrfen Zu- und Ausg\u00e4nge sowie Rettungswege weder verstellt, verh\u00e4ngt noch sonst in ihrer Funktion eingeschr\u00e4nkt werden. Das \u00dcber- oder Abdecken von Sicherheitsbeleuchtung und Piktogrammen ist untersagt. Bewegungs- und Stellfl\u00e4chen f\u00fcr Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind ebenso wie Feuerl\u00f6sch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen jederzeit freizuhalten.<br \/>d. Aufbauten, Dekorationen, Beleuchtungs- und sonstige Ger\u00e4te m\u00fcssen in fachm\u00e4nnischer Ausf\u00fchrung erstellt, tragf\u00e4hig und standsicher sein. Verletzungen durch Splitter und scharfe Kanten sowie sonstige gesundheitliche Sch\u00e4digungen m\u00fcssen ausgeschlossen sein. H\u00e4ngende Raumdekorationen m\u00fcssen mindestens 2,5 Meter vom Fu\u00dfboden entfernt bleiben. Ausgenommen hiervon sind Ausstattungen auf ausgewiesenen B\u00fchnen- und Szenenfl\u00e4chen.<br \/>e. Zwischen den Umfassungsw\u00e4nden\/-st\u00fctzen und der Ausstattung muss ein Gang mit einer lichten Weite von mindestens 1,25 m Breite frei bleiben.<br \/>f. Das Befestigen von artistischen Ger\u00e4ten, szenischen Licht und Sound Ger\u00e4ten an der Dachkonstruktion ist aus statischen Gr\u00fcnden untersagt.<br \/>g. Das Verlegen von nicht den VDE-Vorschriften entsprechenden Leitungsmaterialien ist untersagt.<br \/>h. Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder feuergef\u00e4hrlichen Stoffen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bildet dabei die Verwendung ru\u00dffreier Kerzen zur Tischdekoration.<br \/>i. Gef\u00e4hrliche szenische Auff\u00fchrungen und die Mitnahme und Mitwirkung von Tieren sind untersagt.<\/p><p><strong>5. BetrVO, AGB, Security<\/strong><br \/>a. Betriebsverordnung (BetrVO): Der Veranstaltende tr\u00e4gt die Verpflichtungen nach \u00a7 32 Abs. 1 bis 4 BetrVO (\u00a7 32 Abs. 5 Satz 1 BetrVO)<br \/>b. Security: Bis sp\u00e4testens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss der Veranstaltende nachweisen, dass sein Sicherheitskonzept den AGB vom Kunstkraftwerk Leipzig GmbH entspricht und die AGB auch im \u00dcbrigen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Einbauten, die der Veranstaltende vornimmt, sowie f\u00fcr Ausstattungsgegenst\u00e4nde gleich welcher Art.<br \/>c. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH bittet um Mitteilung der vor Ort beteiligten Dienstleister*innen nebst dem jeweiligen Ansprechpartner*innen der Dienstleister*innen.<br \/>d. Die technische Ausstattung des Hauses (Stromversorgung, Riggingsystem, Signaldistribution, Lichtsteuerung) wird ausschlie\u00dflich durch unsere*n hauseigenen Techniker*in betreut.<\/p><p><strong>6. Catering<\/strong><br \/>a. Der Veranstaltende kann nach vorheriger Zustimmung der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH Cateringleistungen durch Dritte erbringen lassen.<br \/>b. Der Veranstaltende wird ausschlie\u00dflich Unternehmen mit Catering-Dienstleistungen (Bewirtschaftung) beauftragen, die \u00fcber die nach dem Gastst\u00e4ttengesetz (GaststG) erforderlichen Erlaubnisse verf\u00fcgen und auch im \u00dcbrigen die gesetzlichen Bestimmungen und beh\u00f6rdlichen Vorgaben erf\u00fcllen.<br \/>c. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH hat auf dem gesamten Gel\u00e4nde das alleinige Bewirtschaftungsrecht f\u00fcr Getr\u00e4nke jedweder Art; eine \u201eSelbstversorgung\u201c durch den Veranstaltende ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung durch der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH.<\/p><p><strong>7. Organisationsmanagement\/Durchf\u00fchrung der Veranstaltung<br \/><\/strong>a. Der Veranstaltende tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen und st\u00f6rungsfreien Ablauf der Veranstaltung.<br \/>b. Der Veranstaltende sorgt f\u00fcr ein qualifiziertes Organisationsmanagement, in dem Anordnungs- und Entscheidungsrechte klar geregelt sind. Er hat der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH eine*n Verantwortliche*n zu benennen, der w\u00e4hrend der Veranstaltung und deren Auf- und Abbau st\u00e4ndig anwesend ist und auf die Einhaltung des vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs achtet.<br \/>c. Der Veranstaltende ist f\u00fcr die hinreichende Eignung des durch ihn eingesetzten Personals verantwortlich. F\u00fcr den notwendigen Umfang an geeigneten technischen Fachkr\u00e4ften f\u00fcr die genutzten Maschinen und Ger\u00e4te hat der Veranstaltende Sorge zu tragen. Mit der Bedienung b\u00fchnentechnischer Einrichtungen, Beleuchtungs-, Ton-, Medien- und Maschinenanlagen d\u00fcrfen nur erfahrene und zuverl\u00e4ssige Personen, die \u00fcber 18 Jahre sind, beauftragt werden.<br \/>d. Den Beauftragten der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ist jederzeit Zutritt zu der Location zu gestatten.<br \/>e. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ist berechtigt, den Austausch von Kr\u00e4ften des Veranstaltenden, einschlie\u00dflich des Personals von Dritten, zu verlangen, soweit ein sachlicher Grund vorliegt (z.B. Fehlverhalten).<\/p><h4>\u00a73. NUTZUNG, NUTZUNGS\u00c4NDERUNG, UNTERVERMIETUNG<\/h4><p>a. Die Location wird zu einer vereinbarten Uhrzeit an den Veranstalter oder eine durch den Veranstalter benannte Person \u00fcbergeben. Die \u00dcbernahme der Location erfolgt durch eine gemeinsame Begehung und ein entsprechendes Begehungsprotokoll und endet mit der Abnahme.<br \/>b. Zur \u00dcbergabe der angemieteten R\u00e4umlichkeiten ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH erst nach Eingang der Anzahlung verpflichtet (Zur\u00fcckbehaltungsrecht). Geht die Anzahlung nicht bei dem Rechnungssteller Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ein, ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH zum R\u00fccktritt von diesem Vertrag berechtigt, wobei Schadensersatzanspr\u00fcche der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH vorbehalten, bleiben.<br \/>c. Der Mietgegenstand (Veranstaltungsort) darf vom Veranstaltenden ausschlie\u00dflich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und f\u00fcr die vertraglich festgelegte Dauer genutzt werden. Eine \u00c4nderung oder Erweiterung der Nutzung bedarf der ausdr\u00fccklichen vorherigen Zustimmung der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH.<br \/>d. Der Veranstaltende ist verpflichtet, die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH vor Vertragsabschluss \u00fcber den Anlass seiner Veranstaltung zu informieren. Unterl\u00e4sst er die Angabe oder macht er unwahre Angaben hierzu, so ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten sowie Schadenersatz gegen den Mieter geltend zu machen. Schadensersatzanspr\u00fcche des Mieters wegen eines solchen R\u00fccktritts des Vermieters bestehen nicht.<br \/>e. Eine \u2013 auch teilweise \u2013 Untervermietung oder sonstige Gebrauchs\u00fcberlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH unzul\u00e4ssig. Aus der Verweigerung der Zustimmung kann der Veranstaltende keine Rechte, insbesondere kein K\u00fcndigungsrecht herleiten; \u00a7 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.<br \/>f. Im Falle der Untervermietung oder sonstigen Gebrauchs\u00fcberlassung hat der Veranstaltende f\u00fcr das Verhalten des Untermieters oder desjenigen, dem er den Gebrauch der Location \u00fcberlassen hat, wie f\u00fcr eigenes Verhalten gegen\u00fcber der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH einzustehen.<\/p><h4>\u00a74. GEW\u00c4HRLEISTUNG, VERKEHRSSICHERUNG, HAFTUNG, NUTZUNGSZEIT<\/h4><p><strong>1. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>a. Die \u00dcbernahme der Location erfolgt nach deren eingehender Besichtigung. Mit der \u00dcbernahme anerkennt der Veranstaltende, dass sich die Location in einem vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand befindet. Der Zustand des Mietgegenstandes bei \u00dcbergabe wird in einem Begehungsprotokoll festgehalten.<br \/>b. M\u00e4ngel, die die Tauglichkeit der Location zu dem vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch mindern, berechtigen den Veranstaltenden nur dann zu einer Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung des vereinbarten Nutzungsentgeltes, wenn er den Mangel gegen\u00fcber der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH nach Art und Umfang unverz\u00fcglich angezeigt hat.<br \/>2. Verkehrssicherungspflichten<br \/>a. Der Veranstaltende ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschlie\u00dfen, deren Bestehen der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH auf Verlangen durch Vorlage einer Versicherungspolice nachzuweisen ist.<br \/>b. Der Veranstaltende \u00fcbernimmt mit \u00dcbernahme der Location bis zum vollst\u00e4ndigen Abbau die Verkehrssicherungspflichten und stellt die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH von Anspr\u00fcchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die von ihm genutzten R\u00e4umlichkeiten und Einrichtungen frei. Die Instandhaltungsverpflichtungen der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p><strong>3.Haftung<\/strong><br \/>a. Der Veranstaltende tr\u00e4gt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschlie\u00dflich ihrer Vorbereitung und Abwicklung. Der Veranstaltende haftet insbesondere f\u00fcr alle durch den Veranstaltenden, dessen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Beauftragte oder G\u00e4ste im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf dem Grundst\u00fcck des Mietgegenstands verursachten Personen- und Sachsch\u00e4den (insbesondere am Mietgegenstand und Inventar) und befreit die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH gegebenenfalls von allen Schadenersatzanspr\u00fcchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<br \/>b. Der Veranstaltende haftet insbesondere auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch fahrl\u00e4ssigen bzw. unsachgem\u00e4\u00dfen Umgang mit gemieteten und\/oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen.<br \/>c. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH haftet nicht gegen\u00fcber dem Veranstaltenden f\u00fcr Sch\u00e4den jeglicher Art, die aus Leistungen Dritter (z. B. Agenturen, Lieferanten und Privatpersonen), entstanden sind.<br \/>d. F\u00fcr Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere eingebrachte Gegenst\u00e4nde, welche von dem Veranstaltenden, seinen Mitarbeiter*innen, seinen Beauftragten, etwaigen Untermieter*innen, Besucher*innen oder sonstigen Dritten mitgebracht werden, wird von der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH keine Haftung \u00fcbernommen.<br \/>e. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH haftet nicht daf\u00fcr, dass der Mietgegenstand f\u00fcr den vom Veranstaltenden vorgesehenen Nutzungszweck geeignet ist und der Mieter die erforderlichen Genehmigungen erh\u00e4lt.<br \/>f. Die Haftung der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH wegen M\u00e4ngeln der Mietsache, insbesondere auf Schadens- und Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7536a BGB, ist ausgeschlossen.<br \/>g. Die Haftung der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bleibt jeweils unber\u00fchrt, ebenso wie die Haftung des Vermieters f\u00fcr Verletzungen des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder des Lebens.<br \/>h. Soweit die Haftung gem\u00e4\u00df vorstehenden Absatz 8. ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, Vertreter*innen oder Erf\u00fcllungsgehilf*innen der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH.<\/p><h4>\u00a75. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG<\/h4><p><strong>1. Leistungen und Preise<\/strong><br \/>a. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen laut dem unterschriebenen Auftrag nach Ma\u00dfgabe dieser AGBs zu erbringen.<br \/>b. Der Veranstaltende ist verpflichtet, f\u00fcr die und weitere in Anspruch genommenen Leistungen, vereinbarten bzw. geltenden Preise der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Veranstaltenden direkt oder \u00fcber Kunstkraftwerk Leipzig beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch f\u00fcr Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.<br \/>c. Die vereinbarten Preise verstehen sich ausschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden MwSt. Bei \u00c4nderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.<br \/>d. Der Veranstalter erh\u00e4lt eine Optionierung auf die angefragte Veranstaltungsr\u00e4ume und geplante Veranstaltungstermine von mindestens zwei bis maximal vier Wochen.<\/p><p><strong>2. Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>a. Rechnungen der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>b. Bei Zahlungsverzug ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen (in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz p. a. gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB, ab Datum der Rechnungslegung, r\u00fcckwirkend) zu verlangen. F\u00fcr die erste Mahnung nach Verzugseintritt kann die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH eine Mahngeb\u00fchr von \u20ac 5,00 erheben. Der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<br \/>c. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ist berechtigt Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen (Kaution) vom Veranstaltenden zu verlangen. Es gelten folgende Vorauszahlungsh\u00f6hen und Zahlungstermine:<br \/>\u2013 40% der Auftragssumme vom Gesamtbetrag der Veranstaltung, f\u00e4llig bei Angebotsannahme. Der Betreiber ist dadurch verpflichtet, alle angemieteten R\u00e4ume exklusiv f\u00fcr den Kunden freizuhalten.<br \/>\u2013 40% Anzahlung der Auftragssumme, zu zahlen bis sp\u00e4testens 28 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, vorbehaltlich einer abweichenden geschlossenen Vereinbarung.<br \/>-Restzahlung nach Veranstaltungsdurchf\u00fchrung, binnen zehn Tage nach Rechnungseingang.<br \/>d. Der Vermieter wird f\u00fcr die Vorauszahlungen jeweils eine entsprechende Anzahlungsrechnung sowie eine Schlussrechnung stellen. Die entsprechenden Rechnungen werden auf elektronischem Weg \u00fcbermittelt.<br \/>e. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ist berechtigt, die unverz\u00fcgliche Zahlung aufgelaufener f\u00e4lliger Forderungen jederzeit vom Mieter verlangen.<\/p><p><strong>3. Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><br \/>a. Der Veranstaltende kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Kunstkraftwerk Leipzig GmbH aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen.<br \/>b. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, z.B. bei Zahlungsr\u00fcckstand des Veranstaltenden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatzes (\u00a75.2) oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen. Einnahmen des Mieters aus Kartenvorverkauf und Einnahmen f\u00fcr Eintrittsentgelte an der Kasse vor Ort werden bis zur H\u00f6he der Anspr\u00fcche im Voraus an den Vermieter abgetreten.<br \/>c. Zur \u00dcbergabe der angemieteten R\u00e4umlichkeiten ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH erst nach Eingang der Anzahlung verpflichtet (Zur\u00fcckbehaltungsrecht). Werden vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht vor dem Veranstaltenden geleistet, wird die Eventlocation nicht zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ist in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Im Falle der Zahlung nach F\u00e4lligkeit oder des Zahlungsverzuges bestimmen sich die Anspr\u00fcche des Betreibers im \u00dcbrigen nach \u00a7 288 BGB.<\/p><p><strong>4. \u00dcberschreitung der Nutzungszeit<\/strong><br \/>a. Die Nutzungszeit umfasst den vereinbarten Aufbau und Abbauzeiten sowie die Dauer der eigentlichen Veranstaltung.<br \/>b. Bei \u00dcberschreitung der Nutzungszeit hat der Veranstaltende je angefangener Stunde und bis sp\u00e4testens 12:00 Uhr eine Nutzungspauschale f\u00fcr die gesamte Veranstaltungsfl\u00e4che von 500,00 \u20ac zu zahlen.<br \/>c. Bei \u00dcberschreitungen der \u00dcbergabezeit sp\u00e4ter als 11:00 Uhr, wird dieser Tag als zus\u00e4tzlicher Abbautag mit 50% des Listenmietpreises berechnet.<br \/>d. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, wobei eine Anrechnung der angefallenen Nutzungspauschale auf die Schadensersatzsumme erfolgt.<\/p><h4>\u00a76. K\u00dcNDIGUNG, STORNIERUNG<\/h4><p><strong>R\u00fccktritt die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH<\/strong><br \/>a. Die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH ist berechtigt, das Angebot und den daraus resultierenden Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich zu k\u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:<br \/>\u2013 Der Veranstaltende die vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht vertragsgem\u00e4\u00df bezahlt.<br \/>\u2013 Der Veranstaltende seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachhaltig verletzt (z.B. fehlende Zustimmung bei Nutzungs\u00e4nderung bzw. Untervermietung, nachhaltiger Versto\u00df gegen im Vertrag genannte Sicherheitsbestimmungen und -auflagen, fehlende erforderliche Genehmigungen, St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung zu bef\u00fcrchten ist)<br \/>b. Macht die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH von dem Recht zur fristlosen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund Gebrauch, ist sie berechtigt, die Anspr\u00fcche auf Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts und sonstigen Nebenkosten unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Der berechtigte R\u00fccktritt der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH begr\u00fcndet keinen Anspruch des Veranstaltenden auf Schadenersatz.<\/p><p><strong>R\u00fccktritt des Veranstaltenden (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen)<\/strong><br \/>a. Der R\u00fccktritt des Veranstaltenden bedarf der schriftlichen Form.<br \/>b. Bei R\u00fccktritt des Veranstalters aus einem von dem Veranstaltenden zu vertretenden Grund, ist die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH berechtigt folgendes im in Rechnung zu stellen:<br \/>\u2013 nach Festbuchung per E-Mail bzw. Vertragsabschluss: 40% der Bruttoangebotssumme;<br \/>\u2013 bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Bruttoangebotssumme;<br \/>\u2013 bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Bruttoangebotssumme;<br \/>c. Entscheidend f\u00fcr die Berechnung der oben genannten Fristen ist das Eingangsdatum der schriftlichen Auftragsstornierung.<br \/>d. Die Rechnungsstellung bei einer Stornierung erfolgt binnen 21 Tagen nach Eingangsdatum der schriftlichen Auftragsstornierung.<br \/>e. Der Veranstaltende kann sich, abweichend von \u00a76.2b bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn vom Vertrag l\u00f6sen, wenn die Veranstaltung auf Grund unvorhersehbarer bzw. unabwendbarer Ereignisse, insbesondere auf Grund h\u00f6herer Gewalt, beh\u00f6rdlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote, undurchf\u00fchrbar ist und der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH den Hinderungsgrund nicht zu vertreten hat. In diesem Falle schuldet der Veranstaltende eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he der von der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH bereits get\u00e4tigten Aufwendungen.<br \/>f. Es gilt eine Sonderregelung w\u00e4hrend einer Pandemie wie, bspw. Coronavirus SARS-CoV-2<br \/>Der Veranstaltende hat die M\u00f6glichkeit einer einmaligen Verlegung der Veranstaltung. Sofern diese nicht verlegt werden kann und nicht durchgef\u00fchrt werden kann, schuldet der Veranstaltende eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he der von der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH bereits get\u00e4tigten Aufwendungen.<\/p><h4>\u00a77. SONSTIGES<\/h4><p>a. In s\u00e4mtlichen Ank\u00fcndigungen zur Veranstaltung ist der Veranstaltungsort wie folgt zu bezeichnen:<br \/>Kunstkraftwerk Leipzig, Saalfelder Stra\u00dfe 8b, 04179 Leipzig, www.kunstkraftwerk-leipzig.com.<br \/>b. Das Logo der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH darf nur nach vorheriger Absprache mit der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH unter Beachtung des Corporate Design benutzt werden. S\u00e4mtliche Schriftst\u00fccke, Plakate, Auftritte im Internet oder in anderen Medien, auf bzw. bei denen das Logo verwendet werden soll, m\u00fcssen vor der Publikation der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies gilt auch f\u00fcr alle anderen Druckerzeugnisse und Medienauftritte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung produziert werden, sowie s\u00e4mtliche Pressemitteilungen.<br \/>c. Die Verwendung von Bildmaterial des Vermieters (z. B. von dessen Website \u201ewww.kunstkraftwerk-leipzig.com\u201c), insbesondere Foto- und Filmaufnahme der Kunstinstallationen darf nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und nur in der mit dem Vermieter abgestimmten Art und Weise (z. B. f\u00fcr Einladungen) verwendet werden. Erteilt der Vermieter sein Einverst\u00e4ndnis, so sind bei verwendetem Bildmaterial \u201e\u00a9 Kunstkraftwerk\u201c bzw. die entsprechenden Credits anzugeben.<br \/>d. Foto- und Filmaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung sind zugelassen. Die Anfertigung von Foto- oder Filmaufnahmen f\u00fcr einen gewerblichen Nutzen, welcher abweichend von dem Hintergrund der Veranstaltung ist, ist ohne Zustimmung der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH nicht gestattet. Die Verwendung der entstanden Foto- und Filmaufnahmen d\u00fcrfen zu keiner Zeit f\u00fcr unerlaubte Zwecke, strafbare Handlungen oder in rufsch\u00e4digender Art verwendet werden.<br \/>e. Werbevorrichtungen, Schilder, Transparente etc. d\u00fcrfen innerhalb und au\u00dferhalb der Location nur nach vorheriger ausdr\u00fccklicher Zustimmung durch die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH angebracht werden und nur in den daf\u00fcr vorgesehenen Bereichen. Sie sind innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer wieder zu entfernen.<br \/>f. Der Veranstaltende ist verpflichtet, betriebliche Abl\u00e4ufe und Daten der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH, die im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, auch \u00fcber die vereinbarte Vertragsdauer hinaus vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Unterauftragnehmer*innen hat der Veranstaltende entsprechend zu verpflichten.<br \/>g. Der Veranstaltende erkl\u00e4rt sein Einverst\u00e4ndnis, dass die Kunstkraftwerk Leipzig GmbH seine im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten im f\u00fcr die Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlichen Umfang speichert und automatisch verarbeitet.<\/p><h4>\u00a78. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/h4><p>a. Alle \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Mietvertrags und dieser AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch f\u00fcr die \u00c4nderung dieser Schriftformklausel.<br \/>b. Der Mietvertrag und diese AGB unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Kunstkraftwerk Leipzig GmbH Stand: 01.07.2022 \u00a7 1. GELTUNGSBEREICH a. 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